Was tun, wenn Infektionsschutz nicht eingehalten wird?

“Nachdrückliche Gespräche, bei Bedarf auch durch die Einrichtungsleitung. Information über die Konsequenzen bei Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz. In den meisten Fällen war ein nachdrückliches Gespräch ausreichend.”

Mitarbeiter*in des Sozialen Dienstes einer Einrichtung in Baden-Württemberg

“Unsere Bewohner sind in der Regel schon länger erwachsen als wir und können entsprechend eigenständig Entscheidungen fällen. Ist das Verständnis vorhanden und wird sich bewusst dagegen entschieden Schutzmaßnahmen einzuhalten, ist den Bewohnern auch die Konsequenz daraus zuzumuten, bspw. nicht an einer Gruppenrunde teilnehmen zu können oder keinen Friseurtermin zu bekommen.”

Leitung des Sozialen Dienstes einer Einrichtung in Rheinland-Pfalz

Wie die Antworten aus dem Survey zeigen, haben die vergangenen Monate auch schwierige ethische Fragen mit sich gebracht. In einigen Einrichtungen musste das Personal – in Zusammenarbeit mit den Gesundheitsämtern – Strategien entwickeln, wie damit umgegangen werden sollte, wenn sich Bewohner*innen und ihre Familien und Freunde nicht an die Infektionsschutzmaßnahmen halten. Die S1-Leitlinie hat zum Ziel ein Optimum an Lebensqualität und sozialer Teilhabe unter größtmöglichem Infektionsschutz für jeden Einzelnen zu ermöglichen.

  • Wenn Bewohner*innen sich dafür entscheiden, die getroffenen Infektionsschutzmaßnahmen nicht zu befolgen, gilt es auch in diesem Punkt ein multiprofessionelles Team zusammenzustellen, um ein individuell abgestimmtes Vorgehen unter Abwägung der jeweiligen Situation und unter Berücksichtigung der Ausreizung von Unterstützungsmaßnahmen festzulegen.
  • Alternative Optionen sollten den Bewohner*innen aufgezeigt werden, wenn sie das Zimmer oder die Einrichtung verlassen wollen.
  • In Betracht kommen hierfür u.a. der Umzug in einem eingerichteten Quarantänebereich oder der Auszug in z.B. ein Pflegehotel. Ein Plan für die Wiederaufnahme beziehungsweise für eine Rückkehr in die vorherige Wohnumgebung sollten hierbei zusätzlich erstellt werden.

Das Infektionsschutzmanagement der Einrichtung sollte im Einklang mit den Persönlichkeitsrechten der Bewohnenden erfolgen. Die Antworten aus dem Survey zeigen, wie schwierig es hier ist, einen guten Ansatz zu finden:

Gerade weil in dieser Situation in jedem Fall individuell abgewägt werden muss, sind wir besonders an Ihren Erfahrungen interessiert. Bedenken Sie dabei bitte, dass es sich um ein ethisch besonders schwieriges Thema handelt und behalten Sie dies bei der Diskussion mit im Kopf. Umso wertvoller ist es hier, wenn Sie eigene Erfahrungen gemacht haben, wie mit dem Fall gut umgegangen werden kann, wenn Bewohner*innen sich nicht an die Infektionsschutzmaßnahmen halten.

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